Tarifpolitik
Die Gestaltung der materiellen Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie...
Im Arbeitgeberverband Ruhr-Lippe e.V. findet sich ein bunter Mix verschiedener Unternehmen, darunter Dienstleistungsunternehmen, Hochschulen und Universitäten. Für unsere Mitgliedsunternehmen stehen wir im offensiven Dialog mit Gewerkschaften, Politik und Öffentlichkeit und beziehen klar Stellung zu aktuellen Themen. Wir unterstützen in allen tariflichen Fragen und sind Tarifpartner von ver.di. Die sechs Juristen des Arbeitgeberverbandes sind zudem Spezialisten für das Arbeits- und Sozialrecht – sie beraten die Mitglieder und vertreten sie in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen. Neben dem Know-how unserer beiden Verbandsingenieure zur Arbeitswirtschaft und -organisation bieten wir ein großes Netzwerk mit vielfältigen Informations- und Kontaktveranstaltungen. Nicht zuletzt vertreten wir mit starker Stimme die unternehmerischen Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Die Gestaltung der materiellen Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie...
Unsere sechs Verbandsanwälte/Innen sind anerkannte Experten und Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts...
Unsere Verbandsingenieure stehen in engem Kontakt zu unseren Mitgliedsunternehmen. Aus einzelnen, oft projektbezogenen Beratungen...
Wir bündeln die Interessen unserer Mitglieder und sprechen mit einer Stimme, egal ob branchenbezogen oder branchenübergreifend...
Mit unserer Bildungsarbeit vernetzen wir seit über 40 Jahren Bildungseinrichtungen und Unternehmen – mit Projekten entlang der gesamten Bildungskette...
Neben unserem breiten Dienstleistungsangebot direkt in den Unternehmen bieten wir darüber hinaus in unserem Mitglieder-Extranet...
Mit: Herr Klaus Griese, Vorsitzender Richter am ArbG Hamm
In diesem Seminar werden Ihnen anhand von Beispielsfällen aus der täglichen Praxis der Arbeitsgerichte die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts, insbesondere die wesentlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats vermittelt.
Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist es ratsam, wenn Personalverantwortliche/Führungskräfte und Betriebsratsmitglieder von einem einheitlichen Verständnis der gegenseitigen Rechte und Pflichten ausgehen.
Themenschwerpunkte:
Neue Rechtsprechung zum BetrVG zu den Themen:Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG)Konsultationsverfahren bei Massenentlassung (§ 17 KSchG)Mitteilung bei Betriebsänderung (§§ 111 ff BetrVG)Geschäftsführung des Betriebsrats / Kosten der Betriebsratsarbeit (§§ 37,40 BetrVG)Zustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG)Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG)
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In diesem Seminar werden Ihnen anhand von Beispielsfällen aus der täglichen Praxis der Arbeitsgerichte die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts, insbesondere die wesentlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats vermittelt. Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist es ratsam, wenn Personalverantwortliche/Führungskräfte und Betriebsratsmitglieder von einem einheitlichen Verständnis der gegenseitigen Rechte und Pflichten ausgehen. Themenschwerpunkte: Neue Rechtsprechung zum BetrVG zu den Themen:Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG)Konsultationsverfahren bei Massenentlassung (§ 17 KSchG)Mitteilung bei Betriebsänderung (§§ 111 ff BetrVG)Geschäftsführung des Betriebsrats / Kosten der Betriebsratsarbeit (§§ 37,40 BetrVG)Zustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG)Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG)
| Datum | 27.08.2024 |
| Uhrzeit | 9:00 - 16:30 Uhr |
| Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
| Referent | Herr Klaus Griese, Vorsitzender Richter am ArbG Hamm |
Mit: Jane Oberle (Organisationsentwicklerin) & Lars Bergmann (Rechtsanwalt Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen)
Zum Einstieg in das neue Ausbildungsjahr führen wir zum dritten Mal einen branchenübergreifenden Workshop-Tag für neue Auszubildende für unsere Mitgliedsunternehmen durch.
Folgende Inhalte stehen auf dem Programm: Methoden und Maßnahmen für nachhaltiges Lernen Reflexion der Verhaltensweisen im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten Methoden der Kommunikation sowie Selbst- und Zeitmanagement Übernahme von Verantwortung für sich selbst und das Handeln im Ausbildungsunternehmen Ideen und Impulse für bewegte PausenRechte und Pflichten in der Ausbildung
Das Angebot richtet sich in erster Linie an KMU: Bitte beachten Sie, dass Sie aktuell max. fünf Auszubildende eines Unternehmens anmelden können.
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Zum Einstieg in das neue Ausbildungsjahr führen wir zum dritten Mal einen branchenübergreifenden Workshop-Tag für neue Auszubildende für unsere Mitgliedsunternehmen durch. Folgende Inhalte stehen auf dem Programm: Methoden und Maßnahmen für nachhaltiges Lernen Reflexion der Verhaltensweisen im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten Methoden der Kommunikation sowie Selbst- und Zeitmanagement Übernahme von Verantwortung für sich selbst und das Handeln im Ausbildungsunternehmen Ideen und Impulse für bewegte PausenRechte und Pflichten in der Ausbildung Das Angebot richtet sich in erster Linie an KMU: Bitte beachten Sie, dass Sie aktuell max. fünf Auszubildende eines Unternehmens anmelden können.
| Datum | 10.09.2024 |
| Uhrzeit | 9:00 bis 16:30 Uhr |
| Ort | Rotunde Bochum, Konrad-Adenauer-Platz 3, 44787 Bochum (neben dem Riff - Bermuda-Dreieck) |
| Referent | Jane Oberle (Organisationsentwicklerin) & Lars Bergmann (Rechtsanwalt Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen) |
Mit: Jane Oberle (Organisationsentwicklerin) & Lars Bergmann (Rechtsanwalt Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen)
Zum Einstieg in das neue Ausbildungsjahr führen wir zum dritten Mal einen branchenübergreifenden Workshop-Tag für neue Auszubildende für unsere Mitgliedsunternehmen durch.
Folgende Inhalte stehen auf dem Programm: Methoden und Maßnahmen für nachhaltiges Lernen Reflexion der Verhaltensweisen im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten Methoden der Kommunikation sowie Selbst- und Zeitmanagement Übernahme von Verantwortung für sich selbst und das Handeln im Ausbildungsunternehmen Ideen und Impulse für bewegte PausenRechte und Pflichten in der Ausbildung
Das Angebot richtet sich in erster Linie an KMU: Bitte beachten Sie, dass Sie aktuell max. fünf Auszubildende eines Unternehmens anmelden können.
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Zum Einstieg in das neue Ausbildungsjahr führen wir zum dritten Mal einen branchenübergreifenden Workshop-Tag für neue Auszubildende für unsere Mitgliedsunternehmen durch. Folgende Inhalte stehen auf dem Programm: Methoden und Maßnahmen für nachhaltiges Lernen Reflexion der Verhaltensweisen im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten Methoden der Kommunikation sowie Selbst- und Zeitmanagement Übernahme von Verantwortung für sich selbst und das Handeln im Ausbildungsunternehmen Ideen und Impulse für bewegte PausenRechte und Pflichten in der Ausbildung Das Angebot richtet sich in erster Linie an KMU: Bitte beachten Sie, dass Sie aktuell max. fünf Auszubildende eines Unternehmens anmelden können.
| Datum | 11.09.2024 |
| Uhrzeit | 9:00 bis 16:30 Uhr |
| Ort | Rotunde Bochum, Konrad-Adenauer-Platz 3, 44787 Bochum (neben dem Riff - Bermuda-Dreieck) |
| Referent | Jane Oberle (Organisationsentwicklerin) & Lars Bergmann (Rechtsanwalt Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen) |
Mit: Dipl.-Psych. Thomas Körzel
Dieses Seminar veranstalten wir in Kooperation mit dem Bildungswerk NRW. Die Anmeldung erfolgt direkt beim BWNRW. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter folgendem Link:
https://seminare.bwnrw.de/pub/...
ZieleWährend das Burn-out Syndrom mittlerweile in Unternehmen und Organisationen bekannt ist, wahrgenommen und häufig auch thematisiert wird, sind die Begriffe Burn-on und Bore-out oft noch unbekanntes Terrain.
Da die Gewinnung neuer Mitarbeiter immer schwieriger gelingt, wird Mitarbeiterbindung umso wichtiger. Bindung ist nur dann hilfreich, wenn die Mitarbeitenden gesund, leistungsfähig und motiviert bleiben. Hierzu gehören eine gesunde Führungskultur, eine sinnhafte Tätigkeit sowie ein sozialverträgliches miteinander, um weder auszubrennen noch abzubrennen oder gelangweilt aufzugeben.
In unserem eintägigen Workshop erläutern wir die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Syndrome, geben Aufschluss über Ursachen und zeigen Lösungswege auf.InhalteBegriffserläuterungen: Burn-on, Burn-out, Bore-outGemeinsamkeiten und Unterschiede der SyndromeUrsachen und SymptomeBegleitung und Unterstützungsmöglichkeiten im UnternehmenLösungsansätze für eine gesunde UnternehmenskulturZielgruppenFührungskräfte aus allen Unternehmensbereichen sowie Interessierte, denen das Thema mentale Gesundheit wichtig ist
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Dieses Seminar veranstalten wir in Kooperation mit dem Bildungswerk NRW. Die Anmeldung erfolgt direkt beim BWNRW. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter folgendem Link: https://seminare.bwnrw.de/pub/... ZieleWährend das Burn-out Syndrom mittlerweile in Unternehmen und Organisationen bekannt ist, wahrgenommen und häufig auch thematisiert wird, sind die Begriffe Burn-on und Bore-out oft noch unbekanntes Terrain. Da die Gewinnung neuer Mitarbeiter immer schwieriger gelingt, wird Mitarbeiterbindung umso wichtiger. Bindung ist nur dann hilfreich, wenn die Mitarbeitenden gesund, leistungsfähig und motiviert bleiben. Hierzu gehören eine gesunde Führungskultur, eine sinnhafte Tätigkeit sowie ein sozialverträgliches miteinander, um weder auszubrennen noch abzubrennen oder gelangweilt aufzugeben. In unserem eintägigen Workshop erläutern wir die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Syndrome, geben Aufschluss über Ursachen und zeigen Lösungswege auf.InhalteBegriffserläuterungen: Burn-on, Burn-out, Bore-outGemeinsamkeiten und Unterschiede der SyndromeUrsachen und SymptomeBegleitung und Unterstützungsmöglichkeiten im UnternehmenLösungsansätze für eine gesunde UnternehmenskulturZielgruppenFührungskräfte aus allen Unternehmensbereichen sowie Interessierte, denen das Thema mentale Gesundheit wichtig ist
| Datum | 12.09.2024 |
| Uhrzeit | 9 bis 16:30 Uhr |
| Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67 44789 Bochum |
| Referent | Dipl.-Psych. Thomas Körzel |
Mit: Prof. Dr. Thorsten Bührmann, MSH Hamburg
Mit dem Berufswahl-SIEGEL zeichnen wir Schulen aus, die über die Standards des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss - KAoA" hinaus, eigene strukturierte Maßnahmen und konkrete Projekte zur beruflichen Orientierung ihrer Schülerschaft umsetzen. Schülerinnen und Schüler einer SIEGEL-Schule werden systematisch, individuell und praxisnah auf die Zeit nach der Schule vorbereitet.
In dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über das Bewerbungsverfahren und die Anforderungen, die zur Erlangung des SIEGEL notwendig sind.
Referent ist Prof. Dr. Thorsten Bührmann von der MSH Hamburg.
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Mit dem Berufswahl-SIEGEL zeichnen wir Schulen aus, die über die Standards des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss - KAoA" hinaus, eigene strukturierte Maßnahmen und konkrete Projekte zur beruflichen Orientierung ihrer Schülerschaft umsetzen. Schülerinnen und Schüler einer SIEGEL-Schule werden systematisch, individuell und praxisnah auf die Zeit nach der Schule vorbereitet. In dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über das Bewerbungsverfahren und die Anforderungen, die zur Erlangung des SIEGEL notwendig sind. Referent ist Prof. Dr. Thorsten Bührmann von der MSH Hamburg.
| Datum | 19.09.2024 |
| Uhrzeit | 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Ort | Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen Königsallee 67, 44789 Bochum |
| Referent | Prof. Dr. Thorsten Bührmann, MSH Hamburg |
Der MTV Akademiker und der TV Mindestjahresbezüge gehören zu den "unbekannten" Tarifverträgen in der chemischen Industrie. Im Rahmen dieser aktuellen Stunde fassen wir kurz die Besonderheiten dieser beiden Tarifverträge zusammen. Gerne können Sie uns bereits mit Ihrer Anmeldung konkrete Fragen aus Ihrer betrieblichen Praxis mitteilen.
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Der MTV Akademiker und der TV Mindestjahresbezüge gehören zu den "unbekannten" Tarifverträgen in der chemischen Industrie. Im Rahmen dieser aktuellen Stunde fassen wir kurz die Besonderheiten dieser beiden Tarifverträge zusammen. Gerne können Sie uns bereits mit Ihrer Anmeldung konkrete Fragen aus Ihrer betrieblichen Praxis mitteilen.
| Datum | 19.09.2024 |
| Uhrzeit | 9:00 - ca. 10:00 Uhr |
| Ort | ZOOM-Onlineseminar Die Einwahldaten gehen Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail zu. |
Mit: Prof. Dr. Ralf Neuhaus
Dieses Seminar veranstalten wir in Kooperation mit dem Bildungswerk NRW. Die Anmeldung erfolgt direkt beim BWNRW. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter folgendem Link:
https://seminare.bwnrw.de/pub/...
ZieleZur Senkung von Fehlzeiten und zur Sicherung einer niedrigen Fehlzeitenquote steht den Unternehmen eine Vielzahl an Methoden und Instrumenten zur Verfügung. Die unterschiedlichen Methoden müssen allerdings auf die jeweilige Unternehmensgröße und -kultur angepasst werden. In diesem Seminar werden nicht nur Methoden und Instrumente vorgestellt, sondern auch mit den Teilnehmenden entsprechende Anwendungsmöglichkeiten sowie Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Eine rechtliche Betrachtung der Thematik erfolgt im Seminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement“.InhalteGrundlagen der MotivationstheorieFehlzeitenstatistikenMethoden zur Erhebung des BetriebsklimasDurchführung von RückkehrgesprächenUmgang mit psychischen BelastungenManagement des ArbeitsschutzesBetriebliche Beispiele
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Dieses Seminar veranstalten wir in Kooperation mit dem Bildungswerk NRW. Die Anmeldung erfolgt direkt beim BWNRW. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter folgendem Link: https://seminare.bwnrw.de/pub/... ZieleZur Senkung von Fehlzeiten und zur Sicherung einer niedrigen Fehlzeitenquote steht den Unternehmen eine Vielzahl an Methoden und Instrumenten zur Verfügung. Die unterschiedlichen Methoden müssen allerdings auf die jeweilige Unternehmensgröße und -kultur angepasst werden. In diesem Seminar werden nicht nur Methoden und Instrumente vorgestellt, sondern auch mit den Teilnehmenden entsprechende Anwendungsmöglichkeiten sowie Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Eine rechtliche Betrachtung der Thematik erfolgt im Seminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement“.InhalteGrundlagen der MotivationstheorieFehlzeitenstatistikenMethoden zur Erhebung des BetriebsklimasDurchführung von RückkehrgesprächenUmgang mit psychischen BelastungenManagement des ArbeitsschutzesBetriebliche Beispiele
| Datum | 30.09.2024 |
| Uhrzeit | |
| Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67 44789 Bochum |
| Referent | Prof. Dr. Ralf Neuhaus |
Mit: Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität Regensburg
Arbeitsstrafrecht ist die Gesamtheit aller straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften, die Verstöße gegen die Grundnormen des sozial geordneten Arbeitslebens sanktionieren. Dazu gehören ua. die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer, zur Zahlung des Mindestlohns, zur Einhaltung des Arbeits- und des Arbeitszeitschutzes und des Beschäftigtendatenschutzes sowie der Sicherung der Unabhängigkeit des Betriebsrats. Verstoße dagegen sind keine „Kavaliersdelikte“. Der Verfolgungsdruck in den Ermittlungsbehörden wächst stetig. Der Unternehmungsleitung drohen hohe Geldbußen sowie mitunter auch Freiheitsstrafen. Unternehmen können bei Organisationsverschulden mit Unternehmensgeldbußen (§ 30 OWiG) belegt werden. Hinzutreten können empfindliche verwaltungsrechtliche Nebenfolgen, wie zB Eintragungen in das Gewerbezentralregister, die zum Ausschluss vom Wettbewerb führen kann sowie Gewerbeuntersagungen wegen fehlender Zuverlässigkeit. Vor diesem Ungemach sollen Maßnahmen der Compliance schützen. Sie zu ergreifen, liegt nicht nur im wohlverstandenen Eigeninteresse von Unternehmen und deren Führungskräften, sondern stellt selbst wiederum eine Rechtspflicht dar, deren schuldhafte Verletzung schadensersatzpflichtig machen kann.I. Allgemeine Regeln des Strafrechts: Wann liegt eine strafbare bzw. ordnungswidrige Handlung vor?Wer ist in einem Unternehmen strafrechtlich verantwortlich?Kann die Haftung durch Pflichtendelegation auf andere verlagert werden?II. Praxisrelevante Bereiche des ArbeitsstrafrechtsScheinselbständigkeit und illegale ArbeitnehmerüberlassungUnterschreitung des Mindestlohns in der LieferketteArbeitsschutz und Arbeitszeitschutz, DatenschutzBehinderung oder unzulässige Beeinflussung der BetriebsratsarbeitStraftaten des BetriebsratsIII. ComplianceMaßnahmen zur Verhinderung von unternehmensbezogenen Straftaten: ordnungsgemäße Auswahl, Anleitung und Überwachung von BeschäftigtenPräventive Maßnahmen: Statusanfrageverfahren bei zweifelhafter Selbständigkeit nach § 7a SGB IVSelbstanzeige?
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Arbeitsstrafrecht ist die Gesamtheit aller straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften, die Verstöße gegen die Grundnormen des sozial geordneten Arbeitslebens sanktionieren. Dazu gehören ua. die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer, zur Zahlung des Mindestlohns, zur Einhaltung des Arbeits- und des Arbeitszeitschutzes und des Beschäftigtendatenschutzes sowie der Sicherung der Unabhängigkeit des Betriebsrats. Verstoße dagegen sind keine „Kavaliersdelikte“. Der Verfolgungsdruck in den Ermittlungsbehörden wächst stetig. Der Unternehmungsleitung drohen hohe Geldbußen sowie mitunter auch Freiheitsstrafen. Unternehmen können bei Organisationsverschulden mit Unternehmensgeldbußen (§ 30 OWiG) belegt werden. Hinzutreten können empfindliche verwaltungsrechtliche Nebenfolgen, wie zB Eintragungen in das Gewerbezentralregister, die zum Ausschluss vom Wettbewerb führen kann sowie Gewerbeuntersagungen wegen fehlender Zuverlässigkeit. Vor diesem Ungemach sollen Maßnahmen der Compliance schützen. Sie zu ergreifen, liegt nicht nur im wohlverstandenen Eigeninteresse von Unternehmen und deren Führungskräften, sondern stellt selbst wiederum eine Rechtspflicht dar, deren schuldhafte Verletzung schadensersatzpflichtig machen kann.I. Allgemeine Regeln des Strafrechts: Wann liegt eine strafbare bzw. ordnungswidrige Handlung vor?Wer ist in einem Unternehmen strafrechtlich verantwortlich?Kann die Haftung durch Pflichtendelegation auf andere verlagert werden?II. Praxisrelevante Bereiche des ArbeitsstrafrechtsScheinselbständigkeit und illegale ArbeitnehmerüberlassungUnterschreitung des Mindestlohns in der LieferketteArbeitsschutz und Arbeitszeitschutz, DatenschutzBehinderung oder unzulässige Beeinflussung der BetriebsratsarbeitStraftaten des BetriebsratsIII. ComplianceMaßnahmen zur Verhinderung von unternehmensbezogenen Straftaten: ordnungsgemäße Auswahl, Anleitung und Überwachung von BeschäftigtenPräventive Maßnahmen: Statusanfrageverfahren bei zweifelhafter Selbständigkeit nach § 7a SGB IVSelbstanzeige?
| Datum | 08.10.2024 |
| Uhrzeit | 09:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
| Referent | Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität Regensburg |
Alle Jahre wieder stellt sich die Frage, wer in welcher Höhe einen Anspruch auf die tarifliche Jahresleistung hat. Wir werden im Rahmen der aktuellen Stunde auf die Grundzüge der tariflichen Jahresleistung und auch auf Besonderheiten wie z.B. längere Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit eingehen. Gerne können Sie uns bereits mit Ihrer Anmeldung konkrete Fragen aus Ihrer betrieblichen Praxis mitteilen.
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Alle Jahre wieder stellt sich die Frage, wer in welcher Höhe einen Anspruch auf die tarifliche Jahresleistung hat. Wir werden im Rahmen der aktuellen Stunde auf die Grundzüge der tariflichen Jahresleistung und auch auf Besonderheiten wie z.B. längere Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit eingehen. Gerne können Sie uns bereits mit Ihrer Anmeldung konkrete Fragen aus Ihrer betrieblichen Praxis mitteilen.
| Datum | 09.10.2024 |
| Uhrzeit | 9:00 - ca. 10:00 Uhr |
| Ort | ZOOM-Onlineseminar Die Einwahldaten gehen Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail zu. |
Mit: David Hagen, Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld
In nahezu jedem Unternehmen steht der aktuelle und zukünftige Umgang mit dem Thema „MobilesArbeiten/Homeoffice" auf der Tagesordnung.Um so dringlicher ist es, auf dem Weg "nach Corona" zu einer neuen Normalität sich mit den einzelnen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und Fallstricken auseinanderzusetzen. Unser Seminar geht auf alle Fragen rund um das Mobile Arbeiten einschließlich Homeoffice und Telearbeit ein und zeigt Lösungen auf. Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt:Definition und Abgrenzung der Begriffe Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Arbeitsort Arbeitszeit und Erreichbarkeit Arbeitsmittel Kostenregelung und Aufwendungsersatz Zutrittsrecht Bedingungen für einseitige Beendigung der Home-Office-Tätigkeit Datenschutz Arbeitsschutz und Unfallverhütung Mitbestimmung des Betriebsrats
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In nahezu jedem Unternehmen steht der aktuelle und zukünftige Umgang mit dem Thema „MobilesArbeiten/Homeoffice" auf der Tagesordnung.Um so dringlicher ist es, auf dem Weg "nach Corona" zu einer neuen Normalität sich mit den einzelnen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und Fallstricken auseinanderzusetzen. Unser Seminar geht auf alle Fragen rund um das Mobile Arbeiten einschließlich Homeoffice und Telearbeit ein und zeigt Lösungen auf. Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt:Definition und Abgrenzung der Begriffe Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Arbeitsort Arbeitszeit und Erreichbarkeit Arbeitsmittel Kostenregelung und Aufwendungsersatz Zutrittsrecht Bedingungen für einseitige Beendigung der Home-Office-Tätigkeit Datenschutz Arbeitsschutz und Unfallverhütung Mitbestimmung des Betriebsrats
| Datum | 12.11.2024 |
| Uhrzeit | 9:00 - 12:30 Uhr |
| Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
| Referent | David Hagen, Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld |
Mit: Herr Diplom-Finanzwirt Hartmut Loy, Steuerreferent des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Neuerungen im Lohnsteuerrecht informieren.
Der seit vielen Jahren bewährte Referent, Herr Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, steht auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Wie gewohnt, besteht selbstverständlich wieder Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Themenbereichen zu stellen.
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Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Neuerungen im Lohnsteuerrecht informieren. Der seit vielen Jahren bewährte Referent, Herr Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, steht auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Wie gewohnt, besteht selbstverständlich wieder Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Themenbereichen zu stellen.
| Datum | 09.12.2024 |
| Uhrzeit | 9:30 - 17:00 Uhr |
| Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
| Referent | Herr Diplom-Finanzwirt Hartmut Loy, Steuerreferent des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes |
Mit: Herr Diplom-Finanzwirt Hartmut Loy, Steuerreferent des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Neuerungen im Lohnsteuerrecht informieren.
Der seit vielen Jahren bewährte Referent, Herr Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, steht auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Wie gewohnt, besteht selbstverständlich wieder Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Themenbereichen zu stellen.
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Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Neuerungen im Lohnsteuerrecht informieren. Der seit vielen Jahren bewährte Referent, Herr Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, steht auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Wie gewohnt, besteht selbstverständlich wieder Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Themenbereichen zu stellen.
| Datum | 16.12.2024 |
| Uhrzeit | 9:30 - 17:00 Uhr |
| Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
| Referent | Herr Diplom-Finanzwirt Hartmut Loy, Steuerreferent des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes |
Über 430 zufriedene Mitglieder machen uns zu einem starken Partner für die Vertretung unternehmerischer Belange in Westfalen. Werden auch Sie Mitglied und stärken Sie dadurch diese gemeinsame Basis. Sie werden sehen, dass auch Sie als Unternehmen davon profitieren. Informieren Sie sich unverbindlich und vereinbaren einen Termin mit der Verbandsgeschäftsführung...